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Forstliche Förderung für waldbauliche Maßnahmen

Der deutsche Staat zeigt sich spendabel und fördert zahlreiche waldbauliche Maßnahmen. Allerdings geht mit diesem Unterfangen ein gehöriges Maß an Bürokratie mit einher. Jedes Bundesland hat eigene Ansprechpartner und Antragsformulare. In Österreich und in der Schweiz zeigt sich ein ähnliches Bild. Bei all den Dokumenten und Internetseiten fällt es schwer einen Überblick zu behalten. Deswegen haben wir auf dieser Seite geordnet nach Bundesland bzw. Kanton hilfreiche Seiten zusammengetragen. Bürokratie hin oder her: Mit Helmut Schröder Baumschulen an Ihrer Seite gelingt Ihr forstliches Projekt garantiert. Auf unseren unbürokratischen Kundenservice können Sie sich jederzeit verlassen.

Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland macht sich insbesondere die Fachagentur nachwachsende Rohstoffe bemerkbar. Sie lässt sich mit FNR abkürzen. Neben einigen Links der FNR haben wir Ihnen an dieser Stelle die Links zu den zuständigen Landwirtschaftskammern bzw. Forstbehörden der jeweiligen Bundesländer herausgesucht.

https://privatwald.fnr.de/foerderung
https://privatwald.fnr.de/antragsstellung

Republik Österreich


In Österreich wurde der Waldfonds zur Finanzierung forstlicher Maßnahmen eingerichtet. Er verschafft den Waldbesitzern die notwendige Liquidität. Darüber hinaus existieren eigene Förderungen seitens der Bundesländer. So nennt beispielsweise das Land Vorarlberg bereits seit mehreren Dekaden einen separaten Waldfonds sein Eigen. 

https://info.bmlrt.gv.at/themen/wald/waldfonds.html


Deutschschweiz

In der Schweiz können Waldbesitzer den forstlichen Investitionskredit in Anspruch nehmen. Jenes Darlehen lässt sich als zentrales Finanzierungsinstrument für waldbauliche Maßnahmen definieren. Darüber hinaus helfen Ihnen die kantonalen Forstämter und Behörden bei weiteren forstlichen Fragen.

https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wald/fachinformationen/strategien-und-massnahmen-des-bundes/forstlicher-investitionskredit.html